ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HOCHZEITSFOTOGRAFIEN, FOTOREPORTAGEN UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE DIENSTLEISTUNGEN EINLEITUNG Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und TAP Creators gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt TAP Creators (nachfolgend auch kurz: TAP) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von TAP hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.) VERTRAGSPARTNER & ANSCHRIFT Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist TAP Creators Tajana Aleric Julius-Brecht-Straße 2 65824 Schwalbach am Taunus Deutschland Telefon: +49 176 227 66 303 E-Mail: info@tapcreators.de Website: www.tapcreators.de VERTRAGSSCHLUSS Ein Angebot an den Auftraggeber ist für TAP bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie,Paarfotografie, Familienfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von TAP durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber TAP ohne vorhergehendes Angebot von TAP stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe der Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von TAP akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. PREISE Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Aufgrund § 19 UstG muss auf die Preise keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Die Preise sind Endpreise. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wie Familienfotografie, Paarfotografie wird keine Anzahlung des Preises berechnet. TAP bestätigt den Auftrag und den Betrag per Email. Der Auftraggeber erklärt die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von TAP und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per Email zu erhalten. An- und Abreise von TAP erfolgen jeweils von Schwalbach am Taunus aus. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von TAP den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenen km 0,50€. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. TAP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen. die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann TAP eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann TAP auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von TAP vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an TAP zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet. EIGENTUMSVORBEHALT Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Onlinegalerie, etc.) Eigentum von TAP. AUSFÜHRUNG DER VERTRAGSPFLICHTEN Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von TAP ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. TAP ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. Insbesondere bei Halb- und Ganztagesbuchungen ist TAP oder dessen Erfüllungshilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. TAP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. TAP verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei TAP und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an TAP übergebenen Vorlagen des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15%. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG Gegen TAP gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens TAP verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von Madeleine Ihle) TAP zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von TAP kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. TAP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. TAP ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. TAP haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet TAP keinen Ersatz. TAP haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos schriftlich bei TAP geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch TAP beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschenden Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von TAP bestätigt worden sind. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei TAP. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch TAP an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von TAP zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an TAP über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von TAP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch TAP. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnitts Änderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. TAP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsabschluss ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für TAP die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Fotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt eine Erhöhung des Auftragswerts um 30 % der Vertragssumme. DATENSCHUTZ Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an TAP bekanntgegeben werden, ist TAP berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung, sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens TAP zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. TAP verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. SONSTIGES Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten und Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Schwalbach am Taunus. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Schwalbach am Taunus.
